Liebe Freundinnen und Freunde unserer Kirchenmusik,
das kirchenmusikalische Jahr 2024 war in St. Nikolai reich gefüllt – ein besonderer Höhepunkt war natürlich die Konzertreise ins sonnige Süditalien, wo wir musikalische Gäste in wunderbaren Kirchen waren.
In 2025 dürfen wir Sie wieder mit einem attraktiven Programm erfreuen: als Passionsmusik erklingt in diesem Jahr am 5. April die Lukas-Passion von Heinrich Schütz gemeinsam mit Motetten von Mendelssohn und Stanford; im Juli musiziert die Kantorei zusammen mit einem Barockorchester Kantaten von Johann Sebastian Bach sowie dessen selten zu hörendes Himmelfahrtsoratorium. Den absoluten Höhepunkt bildet dann die Aufführung des Mendelssohnschen Oratoriums PAULUS am Ewigkeitssonntag gemeinsam mit der Ansgar-Kantorei.
Bewährte Formate wie die ORGEL UM 11 und die MUSIK ZUR MARKTZEIT laden auch in diesem Jahr zum Besuch ein.
Die Arbeiten am großen Orgelprojekt der Kirchengemeinde werden immer konkreter: Vorplanungen und Materialeinkauf wurden abgeschlossen; nun geht es an die Konstruktion erster Teile und nach Ostern an die Versetzung des historischen Orgelprospektes aus unserer Kirche in die Werkstatt in Bietigheim-Bissingen. 2027 ist die festliche Einweihung des qualitätvollen Instrumentes geplant.
Zum Besuch aller unserer Veranstaltungen laden wir Sie herzlich ein –
Bleiben Sie uns gewogen!
Ihr Förderkreis für Kirchenmusik an St. Nikolai Elmshorn
Förderkreis für Kirchenmusik an St. Nikolai-Elmshorn e.V.
Der Förderkreis unterstützt die kirchenmusikalische Arbeit an St. Nikolai. Wir helfen auf praktische Weise bei der Probenarbeit, Konzerten und gemeinsamen Aktivitäten und stellen Gelder zur Verfügung.
Unser Verein besteht seit 1995 und hat zur Zeit etwa 80 Mitglieder.
Unterstützen Sie die Kirchenmusik
Wenn Sie die Kirchenmusik unterstützen möchten, können Sie dem Verein beitreten. Der Mindestbetrag beträgt 30,- Euro pro Jahr. Der Förderkreis ist als gemeinnützig anerkannt und berechtigt, für den Mindestbetrag oder Zuwendungen Spendenbescheinigungen auszustellen. Es wird ausdrücklich versichert, dass der Förderbeitrag nur satzungsgemäß verwendet wird.